Fachschule Wirtschaft

Zugangsvoraussetzungen

Das berufliche Bildungsangebot dieser Schulform richtet sich an Interessentinnen und Interessenten, die folgende Mindestbedingungen erfüllen:

Möglichkeit 1:

  • Abschlusszeugnis der Berufsschule in einem kaufmännischen bzw. kaufmännisch-verwandten Ausbildungsberuf oder ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis
  • Abgeschlossene Berufsausbildung in einem Beruf des Berufsfeldes „Wirtschaft und Verwaltung“
  • Nachweis einer kaufmännischen Berufstätigkeit von mindestens einem Jahr. (Die erforderliche entsprechendeberufliche Tätigkeit kann während der Fachschulausbildung abgeleistet werden.)

oder:

  • Abschluss einer kaufmännischen Berufsausbildung zur staatlich geprüften Assistentin/ zum staatlich geprüften Assistenten (z. B. Fremdsprachensekretärin oder Fremdsprachensekretär) in Verbindung mit einer entsprechenden Berufstätigkeit von einem Jahr. (Die erforderliche entsprechende berufliche Tätigkeit kann während der Fachschulausbildung abgeleistet werden.)

 

Möglichkeit 2:

  • Mindestens 5 Jahre kaufmännische berufliche Tätigkeit
  • Erfolgreiche Teilnahme an einer Feststellungsprüfung zum Nachweis der fachlichen Eignung