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Berufliches Gymnasium

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Abteilungsleiter

Dieter Müller - Leiter der Abteilung 3
Dieter
Müller
02771-8036-118
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Ansprechpartnerin Sekretariat

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Andrea Domes
Andrea
Domes
02771 8036-110
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Downloads


pdf BG-Flyer.pdf

pdf Flyer Fachrichtung Wirtschaft

pdf Flyer Schwerpunkt Technische Informatik

pdf Flyer Schwerpunkt Erziehungswissenschaft

pdf Anmeldeformular BG.pdf

Links

Oberstufenverordnung (OAVO)

Kerncurrcula für die Oberstufe - allgemeinbildende Fächer

Lehrpläne für die Oberstufe - berufsbezogene Fächer, gültig bis Abitur 2020

Kerncurrcula für die Oberstufe - berufsbezogene Fächer, gültig ab Abitur 2021

Praktikumsregeln für den Erwerb der Fachhochschulreife

Abitur in Hessen - ein guter Weg

Berufliches Gymnasium

  • Ziele des beruflichen Gymnasiums

    Das berufliche Gymnasium baut auf dem Mittleren Abschluss bzw. die Mittelstufe des Gymnasiums auf und führt zum Abitur (allgemeine Hochschulreife). Es wird durch berufliche Fachrichtungen geprägt. Das berufliche Gymnasium verbindet allgemeines und berufliches Lernen und vermittelt eine allgemeine Grundbildung.

    Es beinhaltet in der gewählten Fachrichtung Teile einer Berufsausbildung. Berufliche Fachrichtungen bzw. Schwerpunkte im beruflichen Gymnasium Dillenburg sind Wirtschaft, Technische Informatik und ab dem Schuljahr 2020/21 Erziehungswissenschaft. Die Ausbildung im beruflichen Gymnasium endet mit der Abiturprüfung. Wer die Abiturprüfung besteht, erhält das Zeugnis der allgemeinen Hochschulreife, das zum Studium an einer deutschen Hochschule in jeder Studienrichtung befähigt und ebenso die Grundlage für qualifizierte Funktionen in Wirtschaft, Technik oder im erzieherischen Bereich sein kann.

    Allgemeinbildung + berufsbezogene Inhalte = Abitur + berufliche Grundbildung

     

    Besonderheiten des beruflichen Gymnasiums

    • Gliederung nach Fachrichtungen / Schwerpunkten (Wirtschaft,Technische Informatik Erziehungswissenschaft)
    • Erstes Leistungsfach: Deutsch, Englisch, Mathematik oder eine Naturwissenschaft
    • Zweites Leistungsfach: Wirtschaftslehre, Technische Informatik bzw. Erziehungswissenschaft
    • Keine 2. Fremdsprache in der Oberstufe, wenn diese bereits durchgängig vier Schuljahre besucht wurde
    • für Neueinsteiger in die 2.Fremdsprache: Spanisch
    • In der Einführungsphase kann Latein als zweite Fremdsprache zum Erwerb des Latinums freiwillig fortgesetzt werden.
    • In der Abiturprüfung müssen die Fächer Deutsch sowie Mathematik oder Englisch abgedeckt werden.
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  • Voraussetzungen

    Die Aufnahme in das Berufliche Gymnasium setzt einen Mittleren Abschluss voraus, der nachgewiesen werden kann durch:

    • ein Versetzungszeugnis in die Einführungsphase einer gymnasialen Oberstufe (auf ein Gutachten der abgebenden Schule kann verzichtet werden)
    • ein Abschlusszeugnis der Realschule ("Qualifizierender Realschulabschluss")
    • ein Abschlusszeugnis der Zweijährigen Berufsfachschule
    • ein Fachschulreifezeugnis der Berufsaufbauschule
    • ein als gleichwertig anerkanntes Zeugnis (z. B. das einer Gesamtschule).

    In die gymnasiale Oberstufe und das berufliche Gymnasium wird aufgenommen, wer in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe versetzt wurde.

    Ebenso kann mit Mittlerem Abschluss aufgenommen werden, wer von der Klassenkonferenz der abgebenden Schule, in der alle Fächer der Jahrgangsstufe 10 auf den Mittleren Abschluss ausgerichtet waren, als geeignet für den Übergang in die gymnasiale Oberstufe und das berufliche Gymnasium beurteilt wurde. Die Voraussetzungen für den Übergang und die Befürwortung durch die Klassenkonferenz sind gegeben,wenn

    1. die bisherige Lernentwicklung, der Leistungsstand und die Arbeitshaltung eine erfolgreiche Teilnahme am Unterricht in der gymnasialen Oberstufe und dem beruflichen Gymnasium erwarten lassen und
    2. die Leistungen in den Fächern Deutsch, Mathematik, in der ersten Fremdsprache und einer Naturwissenschaft im Durchschnitt "besser als befriedigend" (2,99) und in den übrigen Fächern und Lernbereichen im Durchschnitt gleichfalls "besser als befriedigend" sind.

    Wer das 19. Lebensjahr beim Übergang in die Einführungsphase der gymnasialen Oberstufe oder bei Nachweis einer abgeschlossenen Berufsausbildung das 21.Lebensjahr beim Übergang in das berufliche Gymnasium vollendet hat, kann nur in begründetem Fall und nach Beratung über andere Wege zum Erwerb der allgemeinen Hochschulreife (Abendgymnasium, Hessenkolleg, Nichtschülerprüfung) aufgenommen werden

    Ausländische Bewerber können nur aufgenommen werden, wenn sie eine gültige Aufenthaltserlaubnis in der Bundesrepublik Deutschland haben.

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  • Unterricht

    Die Unterrichtsorganisation des beruflichen Gymnasiums ergibt sich aus der Oberstufen- und Abiturverordnung (OAVO) vom 20. Juli 2009, zuletzt geändert durch Verordnung vom 31. Oktober 2019.
    Die drei Jahre sind in sechs Halbjahre aufgeteilt.

     

    1. Unterrichtsfächer

    Die Unterrichtsfächer werden in Halbjahreskursen angeboten und sind folgenden Aufgabenfeldern zugeordnet:

    Aufgabenfeld I - sprachlich-literarisch-künstlerisch

    • Deutsch
    • Fremdsprachen (Englisch, Spanisch, Latein (nur in Klasse 11) )
    • Kunst
    • Darstellendes Spiel

    Aufgabenfeld II - gesellschaftswissenschaftlich

    • Geschichte
    • Politik und Wirtschaft
    • Religionslehre/Ethik
    • Wirtschaftslehre (2. Leistungsfach) W)
    • Erziehungswissenschaft (2. Leistungsfach) E)
    • Psychologie E)
    • Bildungsprozesse (nur in Klasse 11) E)

    Aufgabenfeld III - mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch

    • Mathematik
    • Physik/Chemie (ab 12 eine NW)
    • Technische Informatik (2. Leistungsfach) T)
    • Technologie T)
    • Technische Kommunikation (nur in Klasse 11) T)
    • Rechnungswesen W)
    • Datenverarbeitung W)

    SPORT

     W), T), E)  je nach Fachrichtung/Schwerpunkt

     

    2. Einführungsphase (Jahrgangsstufe 11)

    Die Jahrgangsstufe 11 gilt als Einführungsphase. Durch ein differenziertes Förderangebot in Deutsch und in Mathematik sollen unterschiedliche Lerneingangssvoraussetzungen ausgeglichen werden. Außerdem dient die Einführungsphase dazu, die Schüler auf die Denk- und Arbeitsweise der folgenden Qualifikationsphase (Jahrgangsstufe 12/13) vorzubereiten.
    In 10 Wochenstunden sollen in der jeweiligen Fachrichtung berufsbezogene Grundkenntnisse erworben werden. Dazu kommen die allgemeinbildenden Fächer Deutsch, Englisch, Politik und Wirtschaft, Geschichte, Reilgionslehre/Ethik, Physik, Chemie und Sport sowie gegebenenfalls Spanisch oder Latein.
    Die Leistungen eines Schülers am Ende der Einführungsphase ist Grundlage der Entscheidung über die Zulassung zur Qualifikationsphase. Grundsätzlich zugelassen ist, wer in jedem Fach mindestens 05 Punkte erreicht. Über weitere Zulassungskriterien wird im Rahmen eines Elternabends gesondert informiert.

     

    3. Qualifikationsphase (Jahrgangsstufen 12 und 13)

    Die Jahrgangsstufen 12 und 13 bilden als Qualifikationsphase eine pädagogische Einheit; in diesen Stufen entfällt eine Versetzung oder Rückstufung. Der Unterricht findet in fünfstündigen Leistungskursen und in zwei- oder dreistündigen Grundkursen statt. Die in der Jahrgangsstufe 12 begonnenen Leistungsfächer müssen in der Jahrgangsstufe 13 fortgeführt werden. Aus dem Kursangebot der Schule sind manche Kurse verbindlich, andere frei wählbar. Der Schüler wird bei der Wahl von einem Tutor/einer Tutorin beraten.
    Das erste Leistungsfach ist in der Regel eine weiterführende Fremdsprache - Englisch -, Mathematik, Chemie oder Deutsch. Das zweite Leistungsfach ist durch die Wahl der beruflichen Fachrichtung bestimmt. Alle Leistungskurse, auch zahlreiche Grundkurse, sind inhaltlich und organisatorisch aufeinander abgestimmt, so dass der Schüler mit der Wahl eines Faches gleichzeitig Kursfolgen wählt. Damit kann der Schüler zumindest in seinen beiden Leistungsfächern in den Jahrgangsstufen 12 und 13 in derselben Lerngruppe bleiben.

    Um die in der Abiturprüfungsordnung verlangte Gesamtquali­fikation erreichen zu können, muss eine bestimmte Anzahl von Grund- und Leistungskursen nachgewiesen werden.
    Die beiden Leistungsfächer sind zugleich erstes und zweites Prüfungsfach in der Abiturprüfung. In ihnen wird schriftlich und ggfs. auch mündlich geprüft. Darüber hinaus wählt jeder Schüler aus den übrigen Fächern sein drittes, viertes und fünftes Prüfungsfach. Im dritten Prüfungsfach wird schriftlich und ggfs. mündlich, im vierten dagegen nur mündlich geprüft. Das fünfte Prüfungsfach kann eine besondere Lernleistung, eine Präsentation oder eine weitere mündliche Prüfung sein.
    Die Durchschnittsnote wird am Ende der Abiturprüfung ermittelt, und zwar aus den Punkten für die Leistungen in den Leistungs- und Grundkursen der Jahrgangsstufen 12 und 13 sowie aus den Punkten, die für die Leistungen im Rahmen der Abiturprüfung erteilt wurden.

     

    4. Zweite Fremdsprache

    • Schüler, die vier Schuljahre durchgängig eine 2. Fremdsprache belegt haben, sind nicht mehr zum Unterrichtsbesuch in einer zweiten Fremdsprache verpflichtet.
    • Für die übrigen ist die Teilnahme am Unterricht in Spanisch als 2. Fremdsprache während der gesamten Oberstufe verpflichtet.
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  • Fachrichtungen / Schwerpunkte

    Fachrichtungen des beruflichen Gymnasiums.

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  • Besonderheiten und Zusatzangebote

    Das berufliche Gymnasium der kaufmännischen Schulen Dillenburg bietet den Schülern interessante Zusatzangebote.

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  • Fachhochschulreife

    Wer die Qualifikationsphase mindestens zwei Halbjahre besucht hat, kann dadurch den schulischen Teil der Fachhochschulreife erwerben.

     

    Voraussetzungen:

    In zwei inhaltlich aufeinanderfolgenden Halbjahren der Qualifikationsphase müssen folgende Leistungen mindestens erreicht werden:

    • in beiden Leistungsfächern mit jeweils zwei Kursen mindestens durchschnittlich 05 Punkte. Maximal zwei Kurse dürfen dabei unter 05 Punkten bewertet sein.
    • in 11 Grundkursen insgesamt mindestens 55 Punkte. Maximal vier Kurse dürfen unter 05 Punkte bewertet sein.

    Zu den 11 Grundkursen gehören je zwei Kurse Deutsch, Fremdsprache, Mathematik, Physik/Chemie sowie Politik und Wirtschaft oder Geschichte. Dabei fällt eines der genannten Fächer als Leistungsfach aus dieser Liste weg. Zusätzlich können drei weitere Kurse frei gewählt werden.

    Wer im Anschluss an den Schulbesuch eine ausreichende berufliche Tätigkeit nachweist, erhält dann von der Schule das Zeugnis der Fachhochschulreife ausgehändigt.

    Der Nachweis einer ausreichenden beruflichen Tätigkeit kann erbracht werden durch:

    • die Abschlussprüfung in einem anerkannten Ausbildungsberuf oder
    • den Abschluss einer schulischen Berufsausbildung durch eine staatliche Prüfung oder
    • eine Laufbahnprüfung im öffentlichen Dienst oder
    • ein mindestens einjährig gelenktes Praktikum, wobei einem Praktikum die mindestens einjährige kontinuierliche Teilnahme an einer Ausbildung in einem anerkannten Ausbildungsberuf gleichgestellt ist, oder
    • ein freiwillig abgeleistetes soziales oder ökologisches Jahr.

    Abgeleisteter Wehr-, Zivil, entwicklungspolitischer Freiwilligendienst sowie der Bundesfreiwilligendienst wird auf die Berufs- oder Praktikantentätigkeit angerechnet.

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  • Anmeldung

    Die Erziehungsberechtigten der Schüler, die unmittelbar von der Schule, in der sie den Mittleren Abschluss erwerben, in das berufliche Gymnasium überwechseln wollen, reichen einen schriftlichen Antrag bis spätestens Mitte Februar bei der bisher besuchten Schule ein.

    Dort wird dann über die Eignung befunden. Die Schulleitung der abgebenden Schule reicht die Anträge bis zum 1. März an das Gymnasium weiter und fügt den Anmeldungen das Halbjahreszeugnis der Klasse 10 in beglaubigter Kopie, einen Lebenslauf mit Lichtbild und das Gutachten über die Eignungsfeststellung bei.

    Kann die abgebende Schule die Eignung für den Besuch des beruflichen Gymnasiums nicht feststellen, so teilt sie dies den Eltern oder den volljährigen Schüler/-innen mit und bietet eine Beratung an.

    Alle anderen Bewerber, die den Mittleren Abschluss schon früher erworben haben, melden sich spätestens am 1. März direkt im Sekretariat des beruflichen Gymnasiums an.

    Für Bewerber, die von einem Gymnasium oder einem Gymnasialzweig in das berufliche Gymnasium überwechseln wollen, gelten die gleichen Termine und das gleiche Anmeldeverfahren wie bei den Bewerbern, die von der Realschule kommen. Ein Gutachten ist nicht erforderlich.

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Kaufmännische Schulen

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Herwigstraße 34
35683 Dillenburg

Fon +49 (0) 2771 - 80 36 - 0
Fax  +49 (0) 2771 - 80 36 - 29

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